English Woman's Journal - BGH hebt Freisprüche von früheren VW-Managern in Untreue-Prozess auf

BGH hebt Freisprüche von früheren VW-Managern in Untreue-Prozess auf


BGH hebt Freisprüche von früheren VW-Managern in Untreue-Prozess auf
BGH hebt Freisprüche von früheren VW-Managern in Untreue-Prozess auf / Foto: Yann Schreiber - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche von vier früheren Volkswagen-Vorständen in einem Prozess wegen möglicher Untreue aufgehoben. Das Landgericht Braunschweig müsse neu über die Fälle verhandeln, entschied der sechste Strafsenat mit Sitz in Leipzig am Dienstag. Den Managern wurde vorgeworfen, jahrelang eine überhöhte Bezahlung von einflussreichen Betriebsräten bewilligt zu haben. (Az. 6 StR 133/22)

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Die Betriebsräte wurden dem Landgericht zufolge in höhere Entgeltgruppen des "Managementkreises" eingestuft und bekamen jährliche Boni von 80.000 bis 560.000 Euro, Volkswagen soll ein Schaden von mehr als viereinhalb Millionen Euro entstanden sein. Das Braunschweiger Gericht sah im September 2021 aber keine absichtliche Pflichtverletzung durch die Manager.

Zwar sei der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt. Die Angeklagten hätten aber nicht den Vorsatz gehabt, dem Unternehmen Schaden zuzufügen, entschied es. Sie hätten sich auf die Einschätzungen von Beratern verlassen oder ein schon bestehendes System von Vergütungen vorgefunden. Darum seien sie irrtümlich davon ausgegangen, durch die Genehmigung der Zahlungen keine Pflichten zu verletzen.

Gegen das Urteil zog die Staatsanwaltschaft vor den BGH. Dieser überprüfte es und erklärte nun, dass es teilweise rechtsfehlerhaft sei. Der BGH könne auf Grundlage dieses Urteils nicht einschätzen, ob die Bewilligung der Gelder den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspreche und ob das Landgericht eine vorsätzliche Pflichtverletzung zutreffend verneint habe.

Mehreres werde darin nicht deutlich, erklärte der BGH: etwa nach welchem System die Vergütung von Angestellten bei VW generell geregelt war und nach welchen Regeln sie in Entgeltgruppen einsortiert wurden und in höhere Gruppen aufstiegen.

Auch habe das Landgericht nur die Einordnung der Betriebsräte in Entgeltgruppen berücksichtigt, nicht aber die Boni, welche teils deutlich höher waren als die Grundgehälter. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer in Braunschweig muss nun neu verhandeln und entscheiden.

Ch.Anderson--EWJ

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