English Woman's Journal - Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt


Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Fahrer nach SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach dem Unfall mit einem SUV in Berlin, bei dem vier Menschen starben, hat das Landgericht der Hauptstadt den Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 45-Jährige sei der vierfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, entschied das Gericht am Freitag. Am 6. September 2019 war der Wagen von der Straße abgekommen und in eine Gruppe von Fußgängern gerast.

Textgröße ändern:

Drei Erwachsene und ein Kind wurden tödlich verletzt. Zuvor hatte der Fahrer am Steuer einen epileptischen Anfall erlitten. Er hätte "erkennen können und müssen, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte nicht fahrtauglich war", erklärte das Gericht. Der Angeklagte habe seinen ersten epileptischen Anfall im Mai 2019 gehabt und sei im August am Gehirn operiert worden. Mehrere Ärzte hätten ihn vor weiteren epileptischen Anfällen gewarnt, außerdem habe er Medikamente einnehmen müssen.

Zwar hätten einige Ärzte ihn falsch oder unvollständig aufgeklärt - er hätte sich allerdings ausdrücklich danach erkundigen müssen, was für ihn gelte, hieß es. Dann wäre ihm gesagt worden, dass er nach dem ersten epileptischen Anfall ein Jahr lang nicht Auto fahren dürfe, wie der Vorsitzende Richter laut einer Mitteilung des Gerichts erklärte. Es gehe hier also um bewusste Fahrlässigkeit.

Dem 45-Jährigen wurde der Führerschein entzogen, außerdem muss er 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Eine "gerade noch bewährungsfähige" Freiheitsstrafe von zwei Jahren sei angemessen, urteilte das Gericht. Es wertete strafmildernd, dass der Angeklagte seine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und selbst umfassend ausgesagt hatte.

Das Gericht ging mit seiner Entscheidung weiter als die Staatsanwaltschaft, die eineinhalb Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Der Vorsitzende Richter betonte laut Mitteilung während der Urteilsverkündung, dass das Strafrecht angesichts des tragischen Tods von vier Menschen hier an seine Grenzen stoße.

Bei dem Unfall waren ein dreijähriger Junge, seine 64 Jahre alte Großmutter sowie zwei Männer im Alter von 28 und 29 Jahren gestorben. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Baby getötet und Leiche in Kühltruhe gelegt: BGH bestätigt Hafturteil aus Fulda

Das Fuldaer Hafturteil gegen eine Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Verurteilung wegen Totschlags, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Angeklagte hatte das Baby im Sommer 2022 direkt nach der Geburt getötet. (Az. 2 StR 146/26)

Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand

Die bei einem mutmaßlichen Angriff lebensgefährlich verletzte australische Abgeordnete Helen Haines befindet sich nach Regierungsangaben weiter in einem kritischen Zustand. Die 65-Jährige sei operiert worden und sei weiterhin im Krankenhaus, sagte Premierminister Anthony Albanese am Dienstag im Fernsehen. Er habe mit ihrem Mann Phil gesprochen. Die Gedanken "aller Australier" seien bei der Familie und den Freunden der parteilosen Abgeordneten, fügte er hinzu.

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Textgröße ändern: